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Segelflug   Motorflug   Ultraleicht   Modellflug   Fallschirm   Ballon   Hängegleiten  

Nach 2010 und 2008 ist heuer am 25. Februar das Veranstaltungsforum Fürstenfeld in Fürstenfeldbruck erneut Veranstaltungsort des LVB-Fliegertags.
Beginn der Veranstaltung ist um 10.00 Uhr. Nach der Begrüßung und einiger Ehrungen wird die Fa. Peschke ihren Jugendförderpreis verleihen, danach startet das Vortragsprogramm.
Begleitet wird der Fliegertag von einer ganztägigen Ausstellung

Integriert sind wiederum die Spartenversammlungen Motorflug, Segelflug und Ultraleichtflug, erstmals ist der Fliegertag für UL-Fluglehrer kombiniert mit einer UL-Lehrerweiterbildung (Anmeldung erforderlich).

 

 


Im Editorial der Ausgabe 4-2011 von "Luftsport in Bayern" hatten wir bereits auf die zum Jahresende eingegangene Entwurfsfassung einer Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften hingewiesen. 
Die Kommentierungsfrist für die über 50 Seiten bis zum 9. Januar war nicht nur kurz, sondern auch wegen der Weihnachtszeit und der Tage um den Jahreswechsel noch eingeschränkt.

Wie angekündigt hat der LVB neben u.a. auch dem DAeC 
eine Stellungnahme ans BMVBS gesandt, diese finden Sie hier.

 


Wer die Tagespresse verfolgt weiß, dass es viele EU-Länder gibt, die finanzielle und wirtschaftliche Krisen zu bewältigen haben und gezwungen sind, einerseits zu sparen und andererseits zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen.

Was sich aber die italienischen Politiker bei ihrer teils kurzfristigen Beschlussfassung zur Einführung einer Luxussteuer gedacht haben oder eben auch nicht gedacht/bedacht haben, löst nur Kopfschütteln aus.

 

Italien will u.a. die Halter von Luftfahrzeugen (Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Motorsegler, Ballone, Tragschrauber, Helikopter) mit einer Luxussteuer belasten, wenn sie sich länger als 48 Stunden auf italienischem Territorium befinden.

Die (jährliche) Steuer ist nach MTOW gestaffelt und beginnt bei 1,50 € je kg, womit beispielsweise eine Cessna 172S fast 3.000 € Steuern verursachen würde. Ist das eine Reise nach Italien noch wert könnte man fragen? Ist Italien damit noch „Gastgeber“?

 

Konkret hat das italienische Parlament ein Gesetzesdekret Nr. 201 verabschiedet, das nach der Veröffentlichung am 27.12.20911 in Kraft getreten ist (die Originalfassung finden Sie hier, eine aus unserer Sicht interessante und sachliche Zusammenfassung –ohne Gewähr- findet man auf der Website von Philipp Tiemann hier).

 

Ausführungsverordnungen existieren natürlich noch nicht, aber sie werden bzw. müssen kommen, denn ab April soll das Gesetz umgesetzt werden. 
Die Gesamtsituation ist noch unübersichtlich, Proteste sind bereits vorformuliert, aber sie müssen auch die richtigen Adressaten erreichen. Der DAeC hat sich bereits an Europe Air Sports und die European Gliding Union gewandt, um Schritte gegen das Vorhaben prüfen zu lassen.

 

Wir werden über neue Entwicklungen in dieser Angelegenheit weiter berichten.