Am 13. Januar 2010 hatte die EASA das PAD 10-010 (Notification of Proposal to issue an Airworthiness Directive) herausgegeben, eine „Ankündigung eines Vorschlags zur Ausgabe einer Lufttüchtigkeitsanweisung“.
Dies hat bei Vereinen, Piloten und LVB für großes Unverständnis geführt, da sie einschneidende Auswirkungen auf den Flugbetrieb aller Luftfahrzeuge haben kann, zudem zu völlig ungerechtfertigtem zusätzlichen finanziellen Aufwand führen würde.
Den Text zur PAD finden Sie hier: EASA PAD 10-010 , die deutsche Fassung hier.
Es wird gefordert, die von den dort erstgenannten Unternehmen hergestellten Sicherheitsgurte, falls sie durch die im zweiten Teil genannten Unternehmen instand gesetzt wurden, auszutauschen bzw. den Sitzplatz, der mit diesem Gurt ausgestattet ist, nicht weiter zu verwenden. Falls die PAD rechtswirksam werden sollte, müsste die Überprüfung der Gurte innerhalb von drei Monaten nach Herausgabe der endgültigen Anweisung durchgeführt und müssten die Gurte innerhalb der darauf folgenden drei Monate ausgetauscht werden.!?
Zur PAD kann man bis 10.02.2010 eine Stellungnahme abgeben. Vom LVB hat Technikreferent Axel Mitzscherlich am 20. Januar die Stellungnahme abgegeben, diese finden Sie hier.
Der DAeC (Seko) hat ebenfalls eine Stellungnahme an die EASA versandt und wird sich in einem Brief unmittelbar an die Leitung der EASA wenden mit der Forderung, diese PAD auf keinen Fall in geltendes Recht umzuwandeln.
Stellungnahme des DAeC (englische Version),
Stellungnahme des DAeC: Deutsche Übersetzung
Die betroffenen Firmen haben inzwischen auch mit Rundschreiben an ihre Kunden reagiert und ihr Unverständnis zum Ausdruck gebracht.